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Die Einhaltung eines vom Veranstalter (bei Buchung der Mainwiese ist der jeweilige Kunde der Veranstalter) erstellten Hygienekonzeptes in Bezug auf die weitere Eindämmung der Corona-Pandemie sowie die Recherche der aktuellen Bestimmungen obliegt dem Veranstalter. Wenn Sie daran interessiert sind, dass unser Sales Ihnen ein Hygienekonzept erarbeitet und die aktuellen Bestimmungen recherchiert stellen wir diesen Service mit 250 Euro netto in Rechnung.

Sollte es aufgrund von coronabedingten Maßnahmen der hessischen Landesregierung oder der kreisfreien Stadt Offenbach zu einem Veranstaltungsverbot kommen (sprich es dürfen KEINE Zusammenkünfte stattfinden) und somit Ihre gebuchte Veranstaltung auf der Mainwiese Offenbach dadurch überhaupt nicht möglich sein, können Sie Ihre gebuchte Veranstaltung auf einen in der Zukunft liegenden, noch freien Termin kostenfrei umbuchen. Wenn Sie aufgrund dessen komplett stornieren möchten gelten unsere Stornobedingungen, welche Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen können. Hierbei würden wir Ihnen dann mit einem Rabatt von 50 Prozent auf die Höhe der Storno-Kosten (Locationmiete = Stornogebühr) entgegenkommen. Diese 50%-Klausel findet keine Anwendung, wenn private Zusammenkünfte weiterhin erlaubt sind, aber die geltenden Hygiene-Regeln verändert werden. Eine Veranstaltung kann auch mit Mindestabstand oder Mund-Nase-Bedeckung stattfinden. Etwaige Verschärfungen zum Thema Hygiene auf einer Veranstaltung sind keine Argumentation, dass eine Veranstaltung nicht erlaubt sei. Wenn Sie aufgrund von Änderungen seitens eines Hygienekonzeptes komplett stornieren möchten berechnen wir 100 Prozent der Locationmiete als Stornogebühr und Aufwandsentschädigung.

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